Die ADR gilt grundsätzlich für alle Stoffe und Gegenstände, die nach den Kriterien des ADR mindestens eine gefährliche Eigenschaft aufweisen.
Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt sehr detaillierte Regeln und Vorschriften, formuliert nach der Art des Materials transportiert und das Transportmittel eingesetzt. Jede Person in der Übertragung gefährlicher Güter beteiligt sind (Versender, Lader, Transporter, Empfänger) hat seine spezifischen Aufgaben, die vom Absender beginnen (auch als Absender genannt), die für die Einreihung von Waren, die Wahl der Verpackung zur Verfügung stellen muss (oder Container oder die Tanks) wurden in Bezug auf ihre gefährlichen Eigenschaften der Ware, angemessen, den Träger mit allen erforderlichen Unterlagen, um den Transport der Kunst zu machen und sicher zu liefern.
Unsere Gesellschaft transportiert gefährliche Güter außer der Klasse 1 und 7, die von der Beförderung ausgeschlossen sind.